Declaration of Materials – mit dem Instrument verreisen
Streichinstrumente und Bögen werden aus unterschiedlichsten Materialien gefertigt. Einige der traditionell eingesetzten Rohstoffe unterliegen mittlerweile dem Artenschutz und es existieren daher auch strenge Handels- und Einfuhrbestimmungen bei der Ein- und Ausreise von Einzelpersonen über die Aussengrenzen der Europäischen Union und zwischen Drittstaaten.
Wenn Ihr Instrument oder Bogen pflanzliche oder tierische Materialien enthält, die in der verarbeiteten Form dem Artenschutz (C.I.T.E.S. = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora = Washingtoner Artenschutzabkommen) nicht unterliegen, dann wird ein Nachweis der verwendeten Materialen durch eine „Declaration of Materials“ empfohlen. Diese Declaration of Materials kann von Geigenbaumeistern und Bogenmachermeistern unter Wahrung höchster Sorgfaltspflicht ausgestellt werden.
Für Reisen in die USA wird zusätzlich eine Negativbescheinigung des BMLFUW empfohlen. Diese kann beim Ministerium durch Vorlage einer Declaration of Materials beantragt werden, die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 – 3 Wochen.
Mit der Declaration of Materials und der Negativbescheinigung können reisende Musiker die grüne Zollstelle passieren.
Wenn Ihr Instrument oder Bogen pflanzliche oder tierische Materialien enthält, die in der verarbeiteten Form dem Artenschutz (C.I.T.E.S.) unterliegen, sind für Reisen über die Aussengrenzen der EU hinaus C.I.T.E.S. – Bescheinigungen erforderlich.
Geschützte Materialien wären z.B.: Elfenbein, Schildpatt, Walknochen, Knochen anderer geschützter Tierarten, Echsenleder, Leder anderer geschützter Tierarten, Fischbein, Perlmutt von ungeklärter Art, Rio-Palisander.
Ein- und Ausfuhr in die EU bzw. Reisen zwischen Drittstaaten dürfen ausschließlich mit einer C.I.T.E.S.-Musikinstrumentenbescheinigung erfolgen. Das Reisen ohne C.I.T.E.S.-Musikinstrumentenbescheinigung kann zu Konfiszierungen führen. Es stellt einen Strafbestand nach dem österreichischen Artenhandelsgesetz dar.
Seit 2.1.2017 sind sämtliche Palisanderarten (Dalbergia spp.) artenrechtlich geschützt. Der nicht-kommerzielle Handel bei einem maximalen Gewicht von 10kg ist von dieser CITES-Regelung ausgenommen. Das bedeutet für Musiker, daß sie mit Palisander-montierten Instrumenten reisen dürfen. Eine Ausnahme bildet Rio-Palisander (Dalbergia nigra) – man benötigt zum Reisen entsprechende CITES-Genehmigungen oder Bescheinigungen.
Enthält ein Instrument oder Bogen Elfenbein, ist die Ein- und Ausfuhr in die USA ausnahmslos verboten.
Bei Reisen muß immer die rote Zollstelle passiert und die C.I.T.E.S.-Musikinstrumentenbescheinigung samt Ergänzungsblättern zum Abstempeln vorgelegt werden, auch bei Wiedereinreise in die EU. Beantragt werden kann die C.I.T.E.S.-Musikinstrumentenbescheinigung unter www.cites.at, oder beim BMLFUW, Abt. 1/8, Stubenbastei 5, 1010 Wien. Es ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Das Brucknerorchester Linz beauftragte mich, sämtliche Streichinstrumente und Bögen des Orchesters auf artenschutzrechtliche Aspekte hin zu untersuchen, um eine reibungslose Ein- und Ausreise in die USA im Rahmen der USA-Tournee im Februar 2017 zu gewährleisten. In diesem Beitrag auf meinem Blog können Sie mehr darüber lesen.
Ein Besuch in meinem Atelier kann ihnen Klarheit verschaffen, Sie vor Einreiseproblemen schützen und ihr Instrument oder ihren Bogen vor einer Konfiszierung bewahren.