Begutachtungen
Wie der Name Gutachten schon impliziert, muß ein Gegenstand von einem Experten „gut beachtet“, d.h. genauestens untersucht werden.
Diese verantwortungsvolle Aufgabe ist mit einem entsprechenden Zeitaufwand verbunden (Recherche, Vergleich mit Referenzinstrumenten, Abgleich mit Datenbanken, Taxen und Auktionsergebnissen,…), weshalb mir zur Begutachtung ein Instrument oder Bogen für eine ausreichende Zeitdauer zur Verfügung gestellt werden muß.
Gutachten erstelle ich aus Prinzip nur für den Eigentümer.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, und bringen Sie neben dem Instrument oder Bogen auch etwaige vorhandene alte Wertgutachten, Rechnungen, und andere das Instrument betreffende schriftliche Dokumente mit.

Je nach Verwendungszweck werden verschiedene Arten von Gutachten unterschieden
Wertgutachten mit Fotos
Wertgutachten beinhalten eine detaillierte Beschreibung eines Instrumentes, den Wortlaut des Zettels (falls vorhanden), Angaben über den Erbauer (falls möglich), den Entstehungsort, das Alter, den Erhaltungszustand, die Instrumentenmaße, Fotos des Instrumentes in verschiedenen Ansichten und den derzeitigen Marktwert.
Mündliche Wertangaben
Wenn Sie zu ihrem Instrument oder Bogen eine Wertangabe nicht unbedingt in schriftlicher Form benötigen, dann ist eine mündliche Wertangabe die kostengünstige Alternative zu einem schriftlichen Wertgutachten.
Gutachten für Versicherungszwecke
Für den Abschluss von Musikinstrumenten-Versicherungen werden seitens des Versicherungsträgers in der Regel Wertgutachten als Basis für die Versicherungsdeckung (und damit auch die Prämie) herangezogen.
Die Erstellung eines Wertgutachtens für Versicherungszwecke ist für den Abschluß von Instrumentenversicherungen eigentlich immer notwendig.
Preisanpassung bei Versicherungsgutachten
Wegen der Wertsteigerung von Streichinstrumenten und Bögen ab einer gewissen Preisklasse ist es sinnvoll, den Versicherungswert regelmäßig anzupassen, damit man im Schadenfall nicht unterversichert ist.
Schadengutachten
Versicherungen benötigen im Falle eines Schadens in der Regel ein schriftliches Gutachten über die Schadenhöhe bzw. einen Kostenvoranschlag für die Reparaturkosten.
Im Schadensfall erstelle ich vor Beginn der Reparaturarbeiten einen Kostenvoranschlag, der zur Vorlage bei der Versicherung dient. Die Bestätigung der Versicherung über die Übernahme der Kosten für die Reparatur sollte jedenfalls abgewartet werden.